Zurück

 
Einreichung von Master- bzw. Diplomarbeiten

 

Gemäß § 26 Abs. 5 ist das Thema dem/der BetreuerIn der Master- bzw. Diplomarbeit vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Die Genehmigung von Thema und BetreuerIn erfolgt durch den/die StudiendekanIn.

Für die Erstellung Ihrer Master- bzw. Diplomarbeit stellen wir Ihnen unten stehende Vorlagen für das Titelblatt und die Ehrenwörtliche Erklärung zur Verfügung:

Hinweis: Drucken Sie bitte keine Logos auf das Deckblatt.

Master/Diplomarbeit Titelblattvorlage
Studienplanversion 05W
Studienplanversion 09W
Master/Diplomarbeit Titelblatt
BWL, VWL, Wipäd
Master-Diplomarbeitsdeckblatt vorlage 05W.doc
Masterarbeit Titelblatt BW
Masterdeckblattvorlage BW 09W.doc
Masterarbeit Titelblatt VWL
Masterdeckblattvorlage VWL 09W.doc
Masterarbeit Titelblatt Wipäd
Masterdeckblattvorlage Wipäd 09W.doc
Studienplanversion 10W
Masterarbeit Titelblatt
Soziologie 10W
Masterdeckblattvorlage Soziologie 10W.doc

Binden Sie auch die unterschriebene, ehrenwörtliche Erklärung mit.

Ehrenwörtliche Erklärung
in Deutsch
Ehrenwörtliche Erklärung Vorlage 0110.doc
ÖNORM
OENorm.pdf

Bei englischsprachigen wissenschaftlichen Arbeiten verwenden Sie bitte diese Vorlagen:

Master/Diplomarbeit Titelblattvorlage
in Englisch
Master/Diplomarbeit Titelblatt 05W
BWL, VWL, Soziologie, Wipäd
masters thesis template english.doc
Master Titelblatt 09W
BWL, VWL, Soziologie, Wipäd
masters thesis template english 09W.doc
Ehrenwörtliche Erklärung
in Englisch
Ehrenwörtlichevorlage Englisch 0509.doc


    Für die Abgabe der Master- bzw. Diplomarbeit im SOWI-Prüfungsamt benötigen Sie:
    • „Antrag auf Genehmigung des Master- bzw. Diplomarbeitsthemas
      Dieses Formular (DM1) muss
      vorab von dem/der StudiendekanIn genehmigt sein und im Prüfungsamt aufliegen – erst dann ist eine Einreichung möglich.
    • 2 hartgebundene Exemplare
      Diese müssen einen geleimten Rücken und einen harten Deckel aufweisen.
    • Abstracts in Deutsch und Englisch
      Bitte der Arbeit beilegen - nicht einbinden.
      Der Umfang ist auf je eine Seite (1 Seite Deutsch und 1 Seite Englisch) begrenzt, d.h. je max. 2000 Zeichen inkl.
      Leerzeichen. Dieser Umfang soll aber auch nicht wesentlich unterschritten werden.
    • Datenerfassung in UNIGRAZonline auf Ihrer Visitenkarte unter „Abschlussarbeiten“.
      Hier geben Sie bitte Angaben zu Ihrer Arbeit, Abstracts in Deutsch und Englisch, BetreuerIn sowie die
      PDF-Seitenanzahl ein.
      Diese Eingabe ist
      vor Abgabe der Arbeit verpflichtend durchzuführen. Ihre Arbeit kann ansonsten nicht angenommen
      werden.
    • Folgende Formulare sind ausgefüllt und unterschrieben beizulegen:
      „Antrag auf Beurteilung der Master- bzw. Diplomarbeit“ (DM2)
      „Beurteilung der Master- bzw. Diplomarbeit“ (DM3)
      „Antrag auf Sperre der Master- bzw. Diplomarbeit“ (falls erforderlich).Dieser Antrag ist vor Einreichung der Arbeit im
      Prüfungsamt durch den/die jeweilige/n BetreuerIn zu genehmigen.
      Sie finden alle Formulare auf der SOWI-Homepage unter „Studium“ - „Formulare“.
    • Plagiatsprüfung:
      Erst wenn alle notwendigen Unterlagen ordnungsgemäß im Prüfungsamt eingereicht wurden, kann durch das
      Prüfungsamt die Plagiatsprüfung in UNIGRAZonline freigeschalten werden. Danach erscheint auf Ihrer Visitenkarte der
      Link „Einreichen schriftlicher Arbeiten“. Unter diesem Punkt führen Sie nun die Plagiatsüberprüfung durch.

    Nähere Informationen zur elektronischen Einreichung
    • Ihre wissenschaftliche Arbeit ist als PDF-Format (nur PDF!) zu speichern.
    • Die Dateigröße Ihrer PDF-Datei darf max. 40 MB betragen.
    • Beim Erfassen des Titels der Arbeit in UNIGRAZonline darf kein Zeilenwechsel verwendet werden (Eingabe-, Enter- bzw. Return-Taste) - dies führt zu Problemen bei der Datenübergabe.
    • Notieren Sie die Seitenanzahl der letzten Seite Ihrer elektronischen Version (pdf-Version). Diese Seitenanzahl ist beim Hochladen einzugeben und dient der Kontrolle, ob die elektronische Version und die gebundene Abschlussarbeit identisch ist.
    • Hochladen der PDF-Datei über UNIGRAZonline:
      In Ihrer Visitenkarte erscheint nach Abgabe der gebundenen Arbeit im Abschnitt Studium die Zeile „Einreichen schriftlicher Arbeiten“. Beim Klicken auf diese Zeile werden Sie vom „Plagiat System Server“ zur Eingabe von Username und Passwort aufgefordert. Nach der erfolgreichen Durchführung der Plagiatsprüfung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung.


      Die elektronische Einreichung der Master- bzw. Diplomarbeit dient zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Dies erfolgt im Auftrag der/des Studiendekan/in der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und wurde mit der Änderung des § 26 Abs. 7 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen an der Karl-Franzens-Universität Graz eingeführt.

      Die Einreichung der gebundenen Form und die elektronische Einreichung sind als ein Einreichungsakt zu betrachten und es dürfen maximal 3 Werktage zwischen Einreichung in gebundener Form und elektronischer Einreichung liegen.

    Wir empfehlen Ihnen folgende ausführliche Beschreibung über die einzelnen Schritte des elektronischen Einreichens an der Universität Graz:

    Infoblatt elektronische Überprüfung01.10.2009.pdfInfoblatt elektronische Überprüfung_Englisch01.10.2009.pdf


    Das Einreichdatum gilt nicht als Beurteilungsdatum: Dies bedeutet, dass eine, von manchen Studierenden in Anspruch genommene, letztmögliche Abgabe einer wissenschaftlichen Arbeit in Bezug auf Fristen (Stipendienfrist, Nachinskriptionsfrist, Sponsionsanmeldung etc.) fristgerecht erfolgen muss. Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf § 26 Abs. 7 sowie § 27 Abs. 8, Satzung Studienrechtliche Bestimmungen, aus denen hervorgeht, dass Master- und Diplomarbeiten innerhalb von zwei Monaten und Dissertationen innerhalb von vier Monaten zu beurteilen sind. Es sind keine Ausnahmen möglich.

    Folgender Hinweis gilt für alle Studienrichtungen an der SOWI-Fakultät mit abschließender Masterprüfung:

    Der Zeitraum zwischen der Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit und der das
    Studium abschließenden Prüfung bzw. dem Studienabschluss darf vier Wochen nicht
    unterschreiten.
    Wird das Studium mit einer das Studium abschließenden Prüfung beendet, so kann diese
    frühestens zwei Wochen nach Vorliegen der/des Gutachten/s beim Prüfungsamt oder
    dem Dekanat absolviert werden.

    Näheres siehe unter: http://www.uni-graz.at/beschluss_abschl.pruefung_einreichen.pdf










      


    Zurück

    Seite drucken